Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der Barefill UG (haftungsbeschränkt), Oder-Neiße-Str. 68, 93073 Neutraubling, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Henry Sotta und Samuel Hoffmann, nachfolgend „Barefill“, und ihren Auftraggebern.

Unsere Angebote, Leistungen und Verträge richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Leistungen im Bereich Fulfillment, Lagerung, Wareneingang, Kommissionierung, Verpackung, Versandvorbereitung, Versandabwicklung, Retourenbearbeitung, Amazon FBA Prep sowie damit zusammenhängende Zusatzleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Barefill ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Verhältnis zu individuellen Verträgen und Anlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den individuell zwischen Barefill und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen.

Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben insbesondere individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen, Rahmenverträge, Leistungsbeschreibungen, Konditionen, Preisvereinbarungen, Anlieferrichtlinien, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, Sondervereinbarungen und sonstige individuell vereinbarte Anlagen.

Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer individuellen Vereinbarung gilt die individuelle Vereinbarung vorrangig.

Soweit für ein Vertragsverhältnis ein schriftlicher Rahmenvertrag oder gesonderte Anlagen vereinbart wurden, gelten diese vorrangig. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen solche Vereinbarungen nur, soweit dort keine abweichende Regelung getroffen wurde.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Präsentationen, Preisübersichten oder sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern dient der allgemeinen Information.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Barefill ein individuelles Angebot erstellt und der Auftraggeber dieses Angebot annimmt, ein Vertrag unterzeichnet wird oder Barefill den Auftrag ausdrücklich bestätigt.

Barefill ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die angefragten Leistungen nicht zum Leistungsumfang von Barefill passen, rechtliche oder organisatorische Gründe entgegenstehen oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

§ 4 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, dem Rahmenvertrag, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder den jeweiligen Anlagen.

Barefill erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Wareneingang
  • Lagerung
  • Kommissionierung
  • Verpackung
  • Versandvorbereitung
  • Erstellung von Versandlabels
  • Übergabe an Versand-, Paket- oder Transportdienstleister
  • Retourenbearbeitung
  • Amazon FBA Prep
  • sonstige individuell vereinbarte Zusatzleistungen

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Zusätzliche Leistungen, Sonderarbeiten oder Mehraufwände können gesondert berechnet werden.

Barefill übernimmt keine Betreuung oder Beratung von Endkunden des Auftraggebers, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Eine direkte Kommunikation mit Endkunden findet nur statt, soweit dies technisch oder organisatorisch zur Abwicklung einzelner Bestellungen erforderlich ist, insbesondere durch automatische Versand-, Tracking- oder Statusmeldungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • vollständige Unternehmens- und Kontaktdaten
  • Produktinformationen
  • Artikelstammdaten
  • Maße und Gewichte der Produkte
  • Angaben zu Versandvolumen und Lagerbedarf
  • Informationen zu besonderen Lager- oder Versandanforderungen
  • erforderliche Zugangsdaten oder Schnittstelleninformationen
  • Angaben zu Gefahrgut, zerbrechlicher Ware, besonders wertvollen Waren oder sonstigen Besonderheiten
  • erforderliche Nachweise, Registrierungen oder gesetzliche Pflichtangaben

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Produkte rechtmäßig in Verkehr gebracht, gelagert, bearbeitet, versendet und verkauft werden dürfen.

Der Auftraggeber ist außerdem dafür verantwortlich, alle gesetzlichen Kennzeichnungs-, Informations-, Verpackungs-, Produkt-, Marken-, Wettbewerbs-, Zoll- und Registrierungspflichten einzuhalten, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.

Hierzu gehören insbesondere Pflichten nach dem Verpackungsgesetz, soweit diese für den Auftraggeber bestehen.

Barefill ist berechtigt, die Annahme, Bearbeitung oder den Versand von Waren vorübergehend abzulehnen oder auszusetzen, solange erforderliche Informationen, Nachweise oder Mitwirkungshandlungen nicht vollständig vorliegen.

§ 6 Anlieferung und Wareneingang

Die Anlieferung von Waren hat nach den jeweils vereinbarten Anlieferrichtlinien und Abstimmungen zu erfolgen.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Lieferungen ordnungsgemäß angekündigt, gekennzeichnet, transportfähig verpackt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen sind.

Nicht angekündigte, falsch gekennzeichnete, beschädigte, unvollständige oder nicht ordnungsgemäß verpackte Lieferungen können zu Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzlichen Kosten führen.

Barefill ist berechtigt, Anlieferungen abzulehnen, als Klärfall zu behandeln oder zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen, wenn die vereinbarten Anforderungen nicht eingehalten werden.

Eine Annahme von Waren durch Barefill stellt keine Bestätigung dar, dass die angelieferten Waren vollständig, mangelfrei, rechtmäßig verkehrsfähig oder inhaltlich geprüft wurden, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 7 Lagerung

Die Lagerung erfolgt nach Maßgabe der individuell vereinbarten Bedingungen.

Barefill ist berechtigt, die Lagerorganisation nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Der Auftraggeber bleibt Eigentümer der eingelagerten Waren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Besondere Lagerbedingungen wie Kühlung, Temperaturführung, Gefahrgutlagerung, besonders gesicherte Lagerung oder sonstige Sonderlagerung werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Barefill ist berechtigt, bestimmte Waren von der Lagerung auszuschließen, insbesondere wenn deren Lagerung besondere rechtliche, behördliche, sicherheitsrelevante oder technische Anforderungen voraussetzt und hierzu keine ausdrückliche Vereinbarung besteht.

§ 8 Versand und Versanddienstleister

Barefill bereitet Sendungen nach Maßgabe der vereinbarten Leistungen für den Versand vor.

Der Versand erfolgt über die jeweils vereinbarten Versand-, Paket- oder Transportdienstleister.

Die Übergabe an den Versand-, Paket- oder Transportdienstleister erfolgt nach den vereinbarten Prozessen und den Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters.

Für Verzögerungen, Beschädigungen, Verluste oder sonstige Leistungsstörungen im Verantwortungsbereich des Versand-, Paket- oder Transportdienstleisters haftet Barefill nur nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen sowie der individuell vereinbarten Haftungsregelungen.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, alle für den Versand erforderlichen Angaben, Unterlagen und Erklärungen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Dies gilt insbesondere bei Sendungen in Länder außerhalb des jeweiligen Zoll- oder Wirtschaftsraums.

Barefill übernimmt keine Zollabfertigung, keine zollrechtliche Beratung und keine Prüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit vom Auftraggeber bereitgestellter Zoll-, Versand- oder Ausfuhrunterlagen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 9 Retouren

Die Bearbeitung von Retouren erfolgt nur, soweit dies individuell vereinbart wurde.

Der konkrete Ablauf der Retourenbearbeitung, die Prüfung von Waren, die Einteilung in Zustandsklassen, die Wiedereinlagerung, Rücksendung, Entsorgung oder sonstige Behandlung richtet sich nach den jeweils vereinbarten Prozessen.

Barefill ist nicht verpflichtet, eine rechtliche, technische, funktionale, Echtheits- oder Qualitätsprüfung der zurückgesendeten Produkte vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Nicht eindeutig zuordenbare, nicht angemeldete oder klärungsbedürftige Retouren können zusätzlichen Aufwand verursachen. Dieser Aufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 10 Amazon FBA Prep und Zusatzleistungen

Soweit Amazon FBA Prep oder sonstige Zusatzleistungen vereinbart werden, richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der gesonderten Vereinbarung.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, alle Anforderungen von Amazon, sonstigen Marktplätzen oder Plattformen rechtzeitig und vollständig an Barefill zu übermitteln.

Barefill haftet nicht für Nachteile, Sperrungen, Verzögerungen, Ablehnungen oder sonstige Maßnahmen durch Amazon oder sonstige Marktplätze, soweit diese nicht durch eine Pflichtverletzung von Barefill verursacht wurden.

Zusatzleistungen wie Etikettierung, Umpacken, Set-Bildung, Beileger, Flyer, gebrandetes Verpackungsmaterial, Sonderverpackungen oder sonstige Sonderwünsche werden nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden, und können gesondert berechnet werden.

§ 11 Preise, Zusatzaufwand und Zahlungsbedingungen

Es gelten die individuell vereinbarten Preise und Konditionen.

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusätzlicher Aufwand, der durch unvollständige Informationen, fehlerhafte Daten, nicht ordnungsgemäße Anlieferungen, Sonderwünsche, nachträgliche Änderungen, Klärfälle oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entsteht, kann gesondert berechnet werden.

Rechnungen sind innerhalb der individuell vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Gerät der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Barefill berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge vorübergehend auszusetzen. Barefill kann außerdem verlangen, künftige Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder gegen eine angemessene Sicherheit zu erbringen.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte von Barefill bleiben unberührt.

§ 13 Eigentum, Verfügungsberechtigung und Rechte Dritter

Die bei Barefill eingelagerten Waren bleiben im Eigentum des Auftraggebers oder des jeweils berechtigten Dritten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer der übergebenen Waren ist oder zur Verfügung über die Waren berechtigt ist.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Lagerung, Bearbeitung, Verpackung, Kennzeichnung, den Versand oder die sonstige Behandlung der Waren keine Rechte Dritter verletzt werden.

Barefill kann gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und Pfandrechte geltend machen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 14 Haftung

Barefill haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Barefill, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Barefill haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Barefill nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von Barefill ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Warenschäden, Warenverluste, Lager-, Speditions-, Fracht-, Versand- oder Transportleistungen gelten vorrangig die individuell vereinbarten Haftungsregelungen. Ergänzend können die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) gelten, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden und keine vorrangige Regelung entgegensteht.

Die Haftung für Schäden im Verantwortungsbereich von Versand-, Paket-, Transport-, Plattform-, Marktplatz-, Shop-, Warenwirtschafts- oder sonstigen Drittanbietern richtet sich nach den individuell vereinbarten Regelungen und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Versicherung

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, seine Waren gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Feuer, Wasser, Elementarschäden oder sonstige Risiken ausreichend zu versichern, soweit keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Eine Versicherung der Waren durch Barefill zum vollen Warenwert erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 16 Freistellung

Wird Barefill von Dritten, Endkunden, Behörden oder sonstigen Stellen wegen Umständen in Anspruch genommen, die aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammen, stellt der Auftraggeber Barefill von diesen Ansprüchen frei, soweit diese auf einem vom Auftraggeber zu vertretenden Verstoß beruhen.

Dies gilt insbesondere für Ansprüche im Zusammenhang mit Produkten, Produktinformationen, Produktdaten, Kundendaten, Marken, Logos, Verpackungen, wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, urheberrechtlichen Vorgaben, datenschutzrechtlichen Vorgaben, Produkthaftung, Produktsicherheit, Verpackungsgesetz, Zollvorgaben oder sonstigen gesetzlichen Pflichten des Auftraggebers.

Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung.

§ 17 Daten, Schnittstellen und technische Systeme

Soweit für die Leistungserbringung technische Schnittstellen, Plattformen, Softwarelösungen oder Datenübermittlungen erforderlich sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die hierfür erforderlichen Informationen, Zugänge, Berechtigungen und Daten rechtzeitig bereitzustellen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die übermittelten Daten vollständig, korrekt, aktuell und technisch verwertbar sind.

Barefill haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Fehler, die auf unvollständige, fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Daten, Systemstörungen, Schnittstellenprobleme oder technische Änderungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zurückzuführen sind.

Aufwand für Einrichtung, Anpassung, Fehleranalyse, Support oder Problemlösung im Zusammenhang mit Systemen des Auftraggebers kann gesondert berechnet werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 18 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung zu verwenden.

Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preise, Kundendaten, Prozessinformationen, technische Informationen, Zugangsdaten und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.

Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers als Referenz, insbesondere unter Verwendung von Namen, Marke oder Logo, erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 19 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Website ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Barefill.

Soweit Barefill im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

§ 20 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

Soweit keine besondere Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wiederholt oder erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät, zahlungsunfähig wird oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die andere Partei unzumutbar ist.

Kündigungen bedürfen der Textform, soweit keine strengere Form vereinbart wurde.

§ 21 Folgen der Vertragsbeendigung

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abholung, Rücksendung oder sonstige Behandlung der eingelagerten Waren mit Barefill abzustimmen.

Bis zur vollständigen Abholung, Rücksendung oder sonstigen Behandlung der Waren bleiben vereinbarte Lager-, Bearbeitungs- und Zusatzkosten geschuldet.

Erteilt der Auftraggeber trotz Aufforderung keine ausreichende Weisung, ist Barefill berechtigt, die Waren weiterhin auf Kosten des Auftraggebers zu lagern oder nach Maßgabe der vereinbarten Regelungen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zurückzusenden.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und offene Zahlungsansprüche von Barefill bleiben unberührt.

§ 22 Höhere Gewalt

Barefill haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Barefill beruhen.

Hierzu gehören insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Energieausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Störungen bei Versanddienstleistern, technische Ausfälle externer Anbieter oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Die Parteien werden sich in solchen Fällen unverzüglich informieren und angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung treffen.

§ 23 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Barefill ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der angebotenen Leistungen, der technischen Abläufe oder der betrieblichen Organisation.

Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden oder der Auftraggeber ihnen zustimmt.

§ 24 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Barefill in Textform an Dritte übertragen oder abgetreten werden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.